Oberlandesgericht Köln, 2012-05-21, 19 U 162/11

19 U 162/11Obergericht21.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 162/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-21

Aktenzeichen: 19 U 162/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0521.19U162.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 16.08.2011 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 506/09 - wird zurückgewiesen.

Der Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil des Landgerichts Köln ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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