4 WF 49/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-05-21, 4 WF 49/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 49/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-21
Aktenzeichen: 4 WF 49/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0521.4WF49.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bonn vom 19.03.2012 – 405 F 21/12 -, mit welchem ihr für das Sorgerechtsverfahren in erster Instanz nur Verfahrenskostenhilfe unter Ratenzahlungsanordnung bewilligt worden ist, wird zurückgewiesen.
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