II-4 WF 35/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-05-22, II-4 WF 35/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-05-22, II-4 WF 35/12
II-4 WF 35/12Obergericht22.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — II-4 WF 35/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-22
Aktenzeichen: II-4 WF 35/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0522.II4WF35.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 16.03.2012 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Bonn (404 F 7/10) wird zurückgewiesen.
Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.707,65 EUR festgesetzt.
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