13 U 150/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-05-23, 13 U 150/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-05-23, 13 U 150/11
13 U 150/11Obergericht23.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 150/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-23
Aktenzeichen: 13 U 150/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0523.13U150.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28.06.2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 364/10 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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