18 U 219/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-05-24, 18 U 219/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-05-24, 18 U 219/11
18 U 219/11Obergericht24.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 219/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-24
Aktenzeichen: 18 U 219/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0524.18U219.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.07.2011 – 22 O 433/09 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsmittels je zur Hälfte zu tragen.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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