7 U 207/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-05-24, 7 U 207/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 207/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-24
Aktenzeichen: 7 U 207/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0524.7U207.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgericht Bonn vom 19.10.2011 – 1 O 113/11 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahren trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der beklagten Bundesrepublik durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die beklagte Bundesrepublik Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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