19 U 176/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-05-25, 19 U 176/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-05-25, 19 U 176/11
19 U 176/11Obergericht25.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 176/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-25
Aktenzeichen: 19 U 176/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0525.19U176.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 23.09.2011 – 89 O 9/11 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil und das Urteil des Landgerichts Köln vom 23.09.2011 – 89 O 9/11 - sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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