Oberlandesgericht Köln, 2012-06-01, 11 U 203/11

11 U 203/11Obergericht01.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 203/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-01

Aktenzeichen: 11 U 203/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0601.11U203.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6.10.2011 (8 O 304/10) wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

  3. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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