11 U 203/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-06-01, 11 U 203/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-06-01, 11 U 203/11
11 U 203/11Obergericht01.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 203/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-01
Aktenzeichen: 11 U 203/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0601.11U203.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6.10.2011 (8 O 304/10) wird zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
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Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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