Oberlandesgericht Köln, 2012-06-01, 5 U 246/11

5 U 246/11Obergericht01.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 246/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-01

Aktenzeichen: 5 U 246/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0601.5U246.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16. November 2011 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 225/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.

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