6 U 218/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-06-01, 6 U 218/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 218/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-01
Aktenzeichen: 6 U 218/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0601.6U218.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
I. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30.09.2011 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – 16 O 104/10 – teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen, soweit der Kläger mit dem Antrag zu 1.a) die Bezeichnung als und Werbung mit der Angabe „Bis 31.12.2009 ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bei der IHK C“ zur Unterlassung sowie mit dem Antrag zu 2. für den 07.09.2010 Zinsen begehrt hat. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
III. Dieses Urteil sowie das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 30.09.2011 – 104 O 104/10 – sind hinsichtlich des Tenors zu Ziffer 2. des landgerichtlichen Urteils (bis auf Zinsen für den 07.09. 2010) sowie bezüglich der Kosten des Rechtstreits vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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