5 U 1/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-06-04, 5 U 1/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 1/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-04
Aktenzeichen: 5 U 1/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0604.5U1.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 30.11.2011 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 16 O 235/08 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Die Anschlussberufung der Beklagten wird damit gemäß § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).
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