Oberlandesgericht Köln, 2012-06-04, 6 W 81/12

6 W 81/12Obergericht04.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 81/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-04

Aktenzeichen: 6 W 81/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0604.6W81.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UrhG § 19 a, 97 a

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 1113/11 – vom 19.3.2012, durch den ihrem Prozesskostenhilfegesuch unter einer Einschränkung teilweise stattgegeben und der Antrag im Übrigen zurückgewiesen worden ist, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass den beigeordneten Rechtsanwälten keine höheren Kosten zustehen als diejenigen, die bei zusätzlicher Einschaltung eines Verkehrsanwaltes anfallen würden.

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