Oberlandesgericht Köln, 2012-06-05, 20 U 1/12

20 U 1/12Obergericht05.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 1/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-05

Aktenzeichen: 20 U 1/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0605.20U1.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.11.2011 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 11/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.