Oberlandesgericht Köln, 2012-06-06, 4 WF 58/12

4 WF 58/12Obergericht06.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 58/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-06

Aktenzeichen: 4 WF 58/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0606.4WF58.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

I.

Die sofortige Beschwerde der Kindesmutter gegen den von dem Amtsgericht Bonn am 11.04.2012 erlassenen Beschluss – 402 F 81/12 – wird zurückgewiesen.

II.

Der Antrag der Kindesmutter, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.

III.

Der Antrag des Kindesvaters, ihm für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.

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