5 U 28/10•Oberlandesgericht Köln, 2012-06-06, 5 U 28/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 28/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-06
Aktenzeichen: 5 U 28/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0606.5U28.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. Februar 2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 425/08 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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