Oberlandesgericht Köln, 2012-06-06, 6 U 60/11

6 U 60/11Obergericht06.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 60/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-06

Aktenzeichen: 6 U 60/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0606.6U60.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 01.03.2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 343/07 – wird als unzulässig verworfen.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithilfe zu tragen.

Dieses Urteil sowie das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicher­heits­leistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten oder Streithelferinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen

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