19 U 189/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-06-12, 19 U 189/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-06-12, 19 U 189/11
19 U 189/11Obergericht12.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 189/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-12
Aktenzeichen: 19 U 189/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0612.19U189.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
-
Der Antrag des Beklagten vom 24.05.2012 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.
-
Die Berufung des Beklagten gegen das am 10.10.2011 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 429/10 - wird als unzulässig verworfen.
-
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.