Oberlandesgericht Köln, 2012-06-13, 5 U 18/11

5 U 18/11Obergericht13.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 18/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-13

Aktenzeichen: 5 U 18/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0613.5U18.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 10. Dezember 2010 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 256/07 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Schmerzensgeldbetrag von 4.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.4.2007 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 923,30 € zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 489,45 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.4.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 69 % dem Kläger und zu 31 % den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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