5 U 18/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-06-13, 5 U 18/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 18/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-13
Aktenzeichen: 5 U 18/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0613.5U18.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 10. Dezember 2010 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 256/07 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Schmerzensgeldbetrag von 4.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.4.2007 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 923,30 € zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 489,45 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.4.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 69 % dem Kläger und zu 31 % den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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