7 U 227/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-06-14, 7 U 227/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 227/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-14
Aktenzeichen: 7 U 227/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0614.7U227.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 21.12.2011 – 32 O 332/10 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen
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