15 U 223/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-06-26, 15 U 223/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-06-26, 15 U 223/11
15 U 223/11Obergericht26.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 223/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-26
Aktenzeichen: 15 U 223/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0626.15U223.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.11.2011 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Az: 5 O 138/07 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das am 17.11.2011 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Az: 5 O 138/07 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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