25 WF 107/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-06-28, 25 WF 107/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-06-28, 25 WF 107/12
25 WF 107/12Obergericht28.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 107/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-28
Aktenzeichen: 25 WF 107/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0628.25WF107.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Kindes wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 17. April 2012 - 322 F 70/12 –aufgehoben und das Verfahren an das Familiengericht Köln zurückverwiesen.
Dem Kind C wird mit Wirkung ab 28. April 2012 für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin I in S ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben; die außergerichtlichen Kosten des Kindes werden dem Jugendamt der Stadt L auferlegt.
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