Oberlandesgericht Köln, 2012-06-28, 25 WF 107/12

25 WF 107/12Obergericht28.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 WF 107/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-28

Aktenzeichen: 25 WF 107/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0628.25WF107.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Kindes wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 17. April 2012 - 322 F 70/12 –aufgehoben und das Verfahren an das Familiengericht Köln zurückverwiesen.

Dem Kind C wird mit Wirkung ab 28. April 2012 für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin I in S ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben; die außergerichtlichen Kosten des Kindes werden dem Jugendamt der Stadt L auferlegt.

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