Oberlandesgericht Köln, 2012-06-29, 6 U 174/11

6 U 174/11Obergericht29.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 174/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-29

Aktenzeichen: 6 U 174/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0629.6U174.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 5, Anhang zu § 3 Nr. 21,; PAngV § 2

Tenor

1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.07.2011 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 91/11 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat der Kläger zu tragen.

3.) Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann jedoch die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruches durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.) Die Revision wird zugelassen.

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