19 U 91/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-07-04, 19 U 91/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 91/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-04
Aktenzeichen: 19 U 91/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0704.19U91.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
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Der Antrag der Beklagten vom 13.06.2012 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.
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Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.04.2012 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 15 O 245/11 – wird als unzulässig verworfen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
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