Oberlandesgericht Köln, 2012-07-09, 1 U 49/12

1 U 49/12Obergericht09.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 49/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-09

Aktenzeichen: 1 U 49/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0709.1U49.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 15.05.2012 verkündete Schlussurteil des Landgerichts Köln – 27 O 338/11 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

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