3 U 37/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-07-10, 3 U 37/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 37/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-10
Aktenzeichen: 3 U 37/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0710.3U37.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 07.07.2011 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 83 O 177/10 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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