Oberlandesgericht Köln, 2012-07-10, 3 U 37/11

3 U 37/11Obergericht10.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 37/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-10

Aktenzeichen: 3 U 37/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0710.3U37.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 07.07.2011 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 83 O 177/10 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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