4 UF 45/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-07-10, 4 UF 45/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 45/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-10
Aktenzeichen: 4 UF 45/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0710.4UF45.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin zu 3. wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 24.11.2011 – 227 F 297/11 – abgeändert.
Die durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 4.6.2009 - 69 XVI 9/08 - ausgesprochene Annahme von Frau M. als gemeinschaftliches Kind der Eheleute H., geborene K. wird gemäß § 1771 Satz 1 BGB aufgehoben.
Die Angenommene erhält als Geburtsnamen wieder den Familiennamen M..
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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