Oberlandesgericht Köln, 2012-07-11, 13 U 137/11

13 U 137/11Obergericht11.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 137/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-11

Aktenzeichen: 13 U 137/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0711.13U137.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 9. Juni 2011 - 15 O 54/10 - abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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