Oberlandesgericht Köln, 2012-07-13, 19 U 51/12

19 U 51/12Obergericht13.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 51/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-13

Aktenzeichen: 19 U 51/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0713.19U51.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 21.03.2012 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 85 O 42/11 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

  2. Der Senat weist weiter darauf hin, dass er beabsichtigt, die Streitwertbeschwerde der Klägerin vom 22.03.2012 zurückzuweisen.

  3. Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

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