19 U 51/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-07-13, 19 U 51/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 51/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-13
Aktenzeichen: 19 U 51/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0713.19U51.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 21.03.2012 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 85 O 42/11 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
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Der Senat weist weiter darauf hin, dass er beabsichtigt, die Streitwertbeschwerde der Klägerin vom 22.03.2012 zurückzuweisen.
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Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
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