Oberlandesgericht Köln, 2012-07-13, 20 U 148/11

20 U 148/11Obergericht13.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 148/11 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-13

Aktenzeichen: 20 U 148/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0713.20U148.11.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das am 12. Mai 2011 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 839/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind, soweit der Beklagte zu 2) verurteilt wurde, vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte zu 2) darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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