2 U 30/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-07-16, 2 U 30/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 30/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-16
Aktenzeichen: 2 U 30/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0716.2U30.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Wegen offensichtlicher Unrichtigkeit wird die Fristsetzung im Hinweisbeschluss des Senats vom 09.07.2012 wie folgt berichtigt:
„Der Kläger erhält Gelegenheit, hierzu bis zum 31.07.2012 Stellung zu nehmen“.
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