Oberlandesgericht Köln, 2012-07-16, 2 Ws 499/12

2 Ws 499/12Obergericht16.07.2012

Regest

Das ungeprüfte, vorsorgliche Ablichten der gesamten Akte führt nicht zur Erstattungsfähigkeit der insoweit angemeldeten Kopierkosten.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 499/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-16

Aktenzeichen: 2 Ws 499/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0716.2WS499.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Das ungeprüfte, vorsorgliche Ablichten der gesamten Akte führt nicht zur Erstattungsfähigkeit der insoweit angemeldeten Kopierkosten.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.

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