Oberlandesgericht Köln, 2012-07-18, 5 U 252/11

5 U 252/11Obergericht18.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 252/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-18

Aktenzeichen: 5 U 252/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0718.5U252.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23.11.2011 – 25 O 170/06 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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