5 U 252/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-07-18, 5 U 252/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 252/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-18
Aktenzeichen: 5 U 252/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0718.5U252.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23.11.2011 – 25 O 170/06 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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