7 U 1/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-07-19, 7 U 1/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 1/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-19
Aktenzeichen: 7 U 1/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0719.7U1.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 07.12.2011 – 1 O 512/10 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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