Oberlandesgericht Köln, 2012-07-19, 8 U 55/11

8 U 55/11Obergericht19.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 U 55/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-19

Aktenzeichen: 8 U 55/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0719.8U55.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 06.10.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 2 O 419/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht diese zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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