2 W 69/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-07-24, 2 W 69/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-07-24, 2 W 69/12
2 W 69/12Obergericht24.07.2012
Regest
Die Verurteilung, den Wert von Grundstücken durch das Gutachten eines Sachverständigen ermitteln zu lassen, ist nicht hinreichend bestimmt und kann nicht Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein, wenn sich nicht aus dem Urteil selbst ergibt, welche konkreten Grundstücke begutachtet werden sollen, sondern insoweit auf einen im Urteil nur abstrakt bezeichneten Umstand wie die Zugehörigkeit zum Nachlass einer bestimmten Person, oder einen künftigen Sachverhalt wie den Inhalt einer erst künftig zu erteilenden Auskunft abgestellt wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 69/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-24
Aktenzeichen: 2 W 69/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0724.2W69.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 704 ff, 888
Leitsätze
Die Verurteilung, den Wert von Grundstücken durch das Gutachten eines Sachverständigen ermitteln zu lassen, ist nicht hinreichend bestimmt und kann nicht Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein, wenn sich nicht aus dem Urteil selbst ergibt, welche konkreten Grundstücke begutachtet werden sollen, sondern insoweit auf einen im Urteil nur abstrakt bezeichneten Umstand wie die Zugehörigkeit zum Nachlass einer bestimmten Person, oder einen künftigen Sachverhalt wie den Inhalt einer erst künftig zu erteilenden Auskunft abgestellt wird.
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 9. Juli 2012 gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 29. Juni 2012 - 2 O 318/10 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
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