18 U 186/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-07-26, 18 U 186/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-07-26, 18 U 186/11
18 U 186/11Obergericht26.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 186/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-26
Aktenzeichen: 18 U 186/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0726.18U186.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 22.02.2011 – 43 O 108/10 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 22.02.2011 – 43 O 108/10 – wird zurückgewiesen.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 02.11.2011 – 43 O 23/11 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckung nach diesem Urteil richtet.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Aachen vom 02.11.2011 – 43 O 23/11 – sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.