Oberlandesgericht Köln, 2012-07-26, 18 U 186/11

18 U 186/11Obergericht26.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 186/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-26

Aktenzeichen: 18 U 186/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0726.18U186.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 22.02.2011 – 43 O 108/10 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 22.02.2011 – 43 O 108/10 – wird zurückgewiesen.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 02.11.2011 – 43 O 23/11 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckung nach diesem Urteil richtet.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Aachen vom 02.11.2011 – 43 O 23/11 – sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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