5 U 234/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-08-01, 5 U 234/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 234/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-01
Aktenzeichen: 5 U 234/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0801.5U234.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 4.11.2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 444/09 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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