1 U 94/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-08-08, 1 U 94/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 94/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-08
Aktenzeichen: 1 U 94/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0808.1U94.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
wird der Tenor des am 06.07.2012 verkündeten Urteils des Senats – 1 U 94/11 – wegen eines offensichtlichen Rechenfehlers gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass die Kosten des Berufungsverfahrens der Klägerin zu 42 % der Beklagten zu 58 % auferlegt werden.
- Beschluss besteht nur aus dem Tenor -
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