Oberlandesgericht Köln, 2012-08-08, 5 U 52/10

5 U 52/10Obergericht08.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 52/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-08

Aktenzeichen: 5 U 52/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0808.5U52.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. März 2010 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 505/06 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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