Oberlandesgericht Köln, 2012-08-09, 7 U 80/12

7 U 80/12Obergericht09.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 80/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-08-09

Aktenzeichen: 7 U 80/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0809.7U80.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 09.05.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 16 O 376/11 – wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 17.825,17 € festgesetzt

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