1 U 49/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-08-13, 1 U 49/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 49/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-13
Aktenzeichen: 1 U 49/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0813.1U49.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.05.2012 verkündete Schlussurteil des Landgerichts Köln – 27 O 338/11 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.