Oberlandesgericht Köln, 2012-08-14, 14 U 29/11

14 U 29/11Obergericht14.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 U 29/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-14

Aktenzeichen: 14 U 29/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0814.14U29.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Oktober 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts geleistet werden.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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