19 U 51/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-08-20, 19 U 51/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 51/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-20
Aktenzeichen: 19 U 51/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0820.19U51.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.03.2012 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 85 O 42/11 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Anschlussberufung trägt die Beklagte.
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Das angefochtene Urteil des Landgerichts Köln vom 21.03.2012 – 85 O 42/11 – ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110. % des beizutreibenden Betrages leistet.
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