20 U 60/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-08-27, 20 U 60/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 60/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-27
Aktenzeichen: 20 U 60/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0827.20U60.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag der Klägerin auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.02.2012 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 571/10 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.