Oberlandesgericht Köln, 2012-08-27, 20 U 60/12

20 U 60/12Obergericht27.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 60/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-08-27

Aktenzeichen: 20 U 60/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0827.20U60.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.02.2012 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 571/10 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

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