16 Wx 27/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-08-28, 16 Wx 27/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-08-28, 16 Wx 27/11
16 Wx 27/11Obergericht28.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 27/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-28
Aktenzeichen: 16 Wx 27/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0828.16WX27.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
-
Der Beteiligten zu 1) wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin I in C bewilligt.
-
Auf die sofortige Beschwerde des Standesamtes M wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 10.11.2011 - 378 III 60/11 - insoweit abgeändert, als der Antrag zurückgewiesen wurde.
Das Standesamt M wird angewiesen, das Geburtsregister, Registernummer 1xxx, Jahrgang 1998 im Wege der Folgebeurkundung über die bereits durch den o.g. Beschluss des Amtsgerichts angeordnete Berichtigung hinaus wie folgt zu berichtigen: die Bezeichnung des Beteiligten zu 3) R als Kindesvater der Beteiligten zu 2) ist aus dem Geburtenbuch zu entfernen und der Familienname der Beteiligten zu 2) lautet C2.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.