Oberlandesgericht Köln, 2012-08-28, 16 Wx 27/11

16 Wx 27/11Obergericht28.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 27/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-08-28

Aktenzeichen: 16 Wx 27/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0828.16WX27.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Beteiligten zu 1) wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin I in C bewilligt.

  2. Auf die sofortige Beschwerde des Standesamtes M wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 10.11.2011 - 378 III 60/11 - insoweit abgeändert, als der Antrag zurückgewiesen wurde.

Das Standesamt M wird angewiesen, das Geburtsregister, Registernummer 1xxx, Jahrgang 1998 im Wege der Folgebeurkundung über die bereits durch den o.g. Beschluss des Amtsgerichts angeordnete Berichtigung hinaus wie folgt zu berichtigen: die Bezeichnung des Beteiligten zu 3) R als Kindesvater der Beteiligten zu 2) ist aus dem Geburtenbuch zu entfernen und der Familienname der Beteiligten zu 2) lautet C2.

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