Oberlandesgericht Köln, 2012-08-31, 19 U 210/11

19 U 210/11Obergericht31.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 210/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-31

Aktenzeichen: 19 U 210/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0831.19U210.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.11.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 27 O 176/11 – abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.