17 W 151/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-09-03, 17 W 151/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-09-03, 17 W 151/12
17 W 151/12Obergericht03.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 151/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-03
Aktenzeichen: 17 W 151/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0903.17W151.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der Rechtspflegerin beim Landgericht Köln vom 06.07.2012 (20 O 136/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
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