19 W 26/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-09-03, 19 W 26/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 26/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-03
Aktenzeichen: 19 W 26/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0903.19W26.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 16.05.2012 – 2 OH 11/10 – in seiner Gestalt als teilweiser Nichtabhilfebeschluss vom 07.08.2012 wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 16.05.2012 – 2 OH 11/10 – in seiner Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 07.08.2012 – wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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