Oberlandesgericht Köln, 2012-09-04, 15 U 27/12

15 U 27/12Obergericht04.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 27/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-04

Aktenzeichen: 15 U 27/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0904.15U27.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.2.2012 (2 O 156/11) abgeändert und die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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