24 U 65/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-09-04, 24 U 65/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 65/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-04
Aktenzeichen: 24 U 65/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0904.24U65.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22. März 2011 - 21 O 681/10 - wird als unzulässig verworfen, soweit sich die Klägerin auf eine Pflichtverletzung der Beklagten wegen unterlassener bzw. fehlerhafter Aufklärung in Bezug auf angeblich erhaltene Vertriebsprovisionen in Höhe von mehr als 15% stützt. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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